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Hoodia Einfuhrgenehmigung |
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Quelle BfN: Schlank werden mit Hoodia-Produkten nur mit Genehmigung!
Das Bundesamt für Naturschutz hat am 20.September.07 veröffentlicht, dass Hoodia unter den Regelungen des Washingroner Artenschutzübereinkommens liegt, wonach zum Schutz der Hoodia vom Ausrotten, nur legales Hoodia eingeführt werden darf. Dazu braucht der Exporteur im Ausland und der Käufer im Inland eine Genehmigung.
Von dem her ist es sinnvoll Hoodia von genehmigten Verkäufern im Inland oder aus Europa zu kaufen, um etwaige Bussgelder oder Strafen zu vermeiden.
Siehe den ganzen Artikel dazu hier: BfN: Schlank werden mit Hoodia-Produkten nur mit Genehmigung!
Zur Einfuhr von Hoodia empfehle ich diesen Link HIER >>> zu lesen!
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